DRK-Pflegekräfte helfen Senioren beim Aussteigen aus Transportfahrzeug

Unser Pflegeansatz beim DRK im Kreis Viersen

Persönlich, zuverlässig, DRK Pflegedienst Viersen

Die Ambulanten Dienste der DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH sind eine Einrichtung des DRK Landesverbandes Nordrhein e.V.

Individuell, auf jeden Einzelnen abgestimmt, ist es unser Ziel, fachliche Kompetenz, menschliche Nähe und respektvolle Betreuung zu verbinden, denn der hilfe- und pflegebedürftige Mensch, seine Angehörigen/ Bezugspersonen sowie sein soziales und kulturelles Umfeld stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sehen uns dazu verpflichtet, die Aufgaben der Pflege, Beratung und der Begleitung/ Betreuung im häuslichen Bereich wahrzunehmen. 

Die Ambulanten Dienste arbeitet nach den Grundsätzen der Bezugspflege.                                  

Die Bezugspflege ist ein Pflegesystem, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Pflegekraft für die individuelle und ganzheitliche Betreuung einer Kundengruppe verantwortlich ist. Des Weiteren ist sie fester Ansprechpartner für Kunden und Angehörige/ Bezugspersonen.

Wir verstehen Pflege nicht nur als medizinische oder körperliche Versorgung, sondern als Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen, Fähigkeiten und Bedürfnissen unserer Klientinnen und Klienten.

  • Originäres Pflegeziel der DRK- Ambulante Dienste ist es, dem gesunden, kranken, alten Menschen und Menschen mit Behinderung eine individuelle Versorgung in seinem vertrauten Umfeld zu ermöglichen. 
  • Vorhandene Ressourcen werden unterstützt und/ oder aktiviert. Die gewünschten Pflegeleistungen werden bedürfnisgerecht erbracht.
  • Die Pflege wird von fachlichen, professionellen Grundsätzen und Standards geprägt.
  • Der kontinuierliche Austausch aller an der Pflege Beteiligten wird sichergestellt, um eine Gewährleistung aller pflegerischen und therapeutischen Ziele und Maßnahmen zu ermöglichen.
  • Die bestehenden Pflegestandards und das Dokumentationssystem machen Pflege überprüfbar und für die Mitarbeiter/Innen, Kunden, Angehörige und Bezugspersonen nachvollziehbar.
  • Der Datenschutz und die Schweigepflicht bleiben gewahrt.

Die DRK- Ambulanten Dienste garantieren eine ausreichende, gleichmäßige und konstante Versorgung der Kunden, entsprechend ihrem pflegerischen Bedarf und ihrer individuellen Bedürfnisse. 

Wir sind während der Büroöffnungszeiten für unsere Kunden erreichbar. Nach Büroschluss, nachts sowie an den Wochenenden und Feiertagen ist eine Notfall- Bereitschaft über eine Rufweiterleitung für pflegerische Notfälle erreichbar. 

Symbol Glühbirne

Unsere qualifizierten Pflegekräfte - vielseitig, kompetent und verlässlich

Unsere Pflegekräfte bringen nicht nur umfangreiche Erfahrung und Empathie mit, sondern verfügen auch über qualifizierte Ausbildungen in verschiedenen pflegerischen Berufen.

Egal ob Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,

Gesundheits- und Krankenpfleger/ Innen,

Altenpfleger/ Innen,

Pflegehelfer/ Innen,

 oder medizinische Fachangestellte

 – jede Berufsgruppe übernimmt bei den DRK- Ambulanten Diensten klar definierte Aufgaben, gemäß der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Damit sichern wir eine professionelle, gesetzeskonforme und menschennahe Versorgung unserer Kundinnen und Kunden im Kreis Viersen.

Für die oben angeführten Mitarbeiter/Innen sind die Aufgabenbereiche und Kompetenzen in entsprechenden Stellenbeschreibungen geregelt.

Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der nachfolgenden Gesetze:

  • SGB V

Es regelt die häusliche Krankenpflege zu den Leistungen wie z.B. Medikamentengabe, Injektion, Aus- und/ oder Anziehen von Kompressionsstrümpfen etc.

  • SGB XI 

Es legt die Bedingungen für die Pflegeversicherung fest, definiert die Pflegegrade und regelt Leistungen, wie Pflegesachleistung, Pflegegeld und zusätzliche Betreuungsleistungen.

  • SGB IX

Es betrifft Menschen mit Behinderungen, regelt Reha- Leistungen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

  • SGB XII

Bietet Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, auch bei der Finanzierung von Pflegekosten.

  • Pflegestärkungsgesetze (PSG 1- 3)

Diese haben die Leistungen und Angebote der Pflegeversicherung verbessert uns ausgebaut, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung im Alltag und die Entlastung der Angehörigen.

  • Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Im Fokus des PUEG stehen Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag

  • Patientenrechtegesetz

Es stärkt die Rechte der Patienten, in dem es beispielsweise Regelungen zum Behandlungsvertrag trifft und die Informationspflichten der Pflegekräfteverbessert.

  • Pflegezeitgesetz

Ermöglicht Berufstätigen sich für einen bestimmten Zeitraum für die Pflege eines Angehörigen teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen.

  • Hospiz- und Palliativgesetz

Dieses Gesetz ist relevant, wenn es um die palliative Versorgung und die Begleitung von Menschen am Lebensende geht, auch im häuslichen Umfeld.

  • Arbeitszeitgesetz

Dieses allgemeine Gesetz ist auch für ambulante Pflegedienste wichtig und regelt die Arbeitszeiten der Pflegekräfte, um Überlastung zu vermeiden.

Sowie die maßgeblichen vertraglichen Vereinbarung nach:

  • Häusliche Krankenpflege nach den §§37, 132a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) 1und häusliche Pflegehilfe nach den §§ 36,71 ff. Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

So läuft die Pflegeaufnahme beim DRK Pflegedienst Viersen ab

Zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation führt die Bereichsleitung einen Erstbesuch beim Kunden und seinen Angehörigen/ Bezugspersonen durch.

Bei diesem Erstbesuch wird eine Pflegeanamnese des Kunden erhoben und schriftlich festgehalten. Möchte der Kunde unsere Leistungen in Anspruch nehmen, werden Informationen zum Pflegebedarf, die Möglichkeit der aktivierenden Pflege, sowie die Ressourcen des Kunden ermittelt und in das Pflegedokumentationssystem eingetragen. Angehörige/ Bezugspersonen des Kunden werden in die Datenerhebung mit einbezogen, kulturelle, religiöse und weitere individuelle Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt.

Aufgrund der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem Kunden, Angehörige / Bezugspersonen, ggf. seinem gesetzlichen Vertreter eine Pflegeplanung (SIS) erstellt.

Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Kunden aufbewahrt und sind jederzeit für alle an der Versorgung beteiligten zugänglich.

In Anspruch genommene Leistungen, werden in einem Pflegevertrag schriftlich vereinbart. Der Vertrag basiert auf den Wünschen des Kunden, unter Berücksichtigung des vorhandenen Pflegebedarfs und regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Unsere Leistungen und Angebote orientieren sich in erster Linie am Unterstützungsbedarf der Kunden und an ihren Wünschen und Bedürfnissen in ihrer jeweiligen Lebenssituation sowie auf der Basis der vertraglichen Vereinbarung mit den Kranken- und Pflegekassen und den örtlichen Sozialhilfeträgern.

Die Ambulanten Dienste sind berechtigt alle Leistungen mit den zuständigen Kostenträgern (Kranken- Pflegekassen, Sozialhilfeträgern, Selbstzahlern) direkt abzurechnen. In einzelnen Fällen erfolgt die Finanzierung über eine Kombination von Kostenträgern (Pflegekasse und z.B. Selbstzahleranteil).

Bei Verlegung unserer Kunden in eine andere Pflegeeinrichtung wird ein standardisierter Überleitungsbogen mit den wichtigsten pflegerelevanten Daten zur nahtlosen Übernahme der Pflege erstellt und an die entsprechende Pflegeeinrichtung weitergeleitet.

Die Ambulanten Dienste sind ein Teil des örtlichen bzw. regionalen Unterstützungsnetzes und haben regelmäßig Kontakt zu ihren Kooperationspartnern.

Ablauf der Pflege – individuell geplant und regelmäßig angepasst

Erstgespräch & Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation kennenzulernen – bei Ihnen zu Hause im Kreis Viersen.

Pflegeplanung: Gemeinsam mit Ihnen (und Angehörigen) entwickeln wir einen persönlichen Pflegeplan.

Regelmäßige Anpassung: Veränderungen im Alltag? Unser Pflegeansatz ist flexibel – wir passen Leistungen laufend an.

Symbolbild für Ansprechpartner

Werte, die wir leben

Würde & Respekt im täglichen Umgang

Verlässlichkeit & Transparenz

Qualität durch qualifiziertes Fachpersonal

Zusammenarbeit mit Angehörigen & Ärzten

Prüfbericht

Pflege im Kreis Viersen – lokal und nah bei Ihnen

Wir sind für Sie da – im gesamten Kreis Viersen. Als ambulanter Pflegedienst kennen wir die lokalen Gegebenheiten und bieten Ihnen schnelle Erreichbarkeit und persönlichen Kontakt.

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